Flugbetrieb ohne Flugleiter (mit Hilfsperson)

Die Flugplatz Straubing Wallmühle GmbH wurde auf Antrag vom 31.05.2024 von der Genehmigungsbehörde wieder von der Verpflichtung befreit, dass Flugbetrieb nur durchgeführt werden darf, wenn ein Flugleiter anwesend ist. Dieser Bescheid endet am 31.05.2027.

Der Bescheid vom 15.03.2021 wurde vorerst ohne größere Änderungen (hier: Begrifflichkeiten) um weitere 3 Jahre verlängert, um Flugbetrieb ohne Flugbetriebsleiter zu ermöglichen.
Eine angepasste Version, die die NfL 2024-1-3106 und NfL 2023-1-2792 gebührend berücksichtigt, wird in Abstimmung mit den Länderbehörden gerade erarbeitet. (siehe auch AKTUELLES)

Somit besteht ab 01.06.2024 auch weiterhin die Möglichkeit, Flüge außerhalb der Betriebszeit, unter Zuhilfenahme einer vom Flugplatz bestellten, sachkundigen Hilfsperson durchzuführen.

Da sich die vorliegenden Anmeldungen der Teilnehmer auf die Genehmigung aus 2021 bezieht, muss jede weitere Teilnahme am Verfahren (ab 01.06.2024) mit einer neuen Anmeldung bezogen auf die jetzt gültige Genehmigung vom 03.06.2024 begründet werden! Aufgrund der weitestgehend unveränderten Verfahren, sehen wir vorerst davon ab, neuerliche Kenntnisnahmen und Unterschriften bei den Nutzern einzuholen!

Für jeden Flug außerhalb der Betriebszeiten ist weiterhin eine persönliche Anmeldung (PPR) telefonisch oder über Funk, bei der Flugbetriebsleitung einzuholen und das Meldeformular mit den entsprechenden Angaben und Erklärungen zur Dokumentation des Fluges nach bzw. unmittelbar vor Abflug in den Briefkasten am Eingang Vorfeld einzuwerfen.

Zur besseren Planung ist für den Flugplatz Straubing-Wallmühle eine Jahresübersicht der SR-SS-BD-Zeiten für 2024 hier und im Downloadbereich verfügbar.