Flugbetrieb ohne Betriebsleitung (ohne Hilfsperson)

Die Flugplatz Straubing-Wallmühle GmbH wurde nun auf Antrag vom 16.03.2026 von der Genehmigungsbehörde von der Verpflichtung befreit, dass Flugbetrieb nur durchgeführt werden darf, wenn ein Betriebsleiter anwesend ist (Inkrafttreten 01.06.2026).

Diese Genehmigung verzichtet nun ebenfalls auf den Einsatz einer Hilfsperson unter Berücksichtigung der NfL 2024-1-3106 (Grundsätze über Betriebsleitung an Flugplätzen) und
NfL 2023-1-2792 (Grundsätze Feuerlösch- und Rettungswesen an Flugplätzen).

Da es sich um eine Neuregelung des Flugbetriebes außerhalb der Öffnungszeiten handelt und abweichende Bestimmungen berücksichtigt werden müssen, muss jede(r) Teilnehmende am Verfahren eine Anmeldung mit Einweisung durchlaufen.
Termine bitte rechtzeitig mit der Verkehrsabteilung abstimmen.

Für jeden Flug außerhalb der Betriebszeiten ist weiterhin eine Anmeldung (PPR) bei der Flugbetriebsleitung abzugeben.
Dies erfolgt ausschließlich mit 90 min Vorlauf über unser Service-Portal unter Online-Anfrage:

https://my.airport.software/EDMS

Zur besseren Planung ist für den Flugplatz Straubing-Wallmühle eine Jahresübersicht
der SR-SS-BD-Zeiten für 2026 hier und im Downloadbereich verfügbar.

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