Flugbetrieb ohne Flugleiter (mit Hilfsperson)

Die Flugplatz Straubing Wallmühle GmbH wurde auf Antrag vom 08.03.2021 von der Genehmigungsbehörde wieder von der Verpflichtung befreit, dass Flugbetrieb nur durchgeführt werden darf, wenn ein Flugleiter anwesend ist. Dieser Bescheid endet am 31.05.2024.

Der Bescheid vom 30.04.2018 wurde ohne Änderungen um weitere 3 Jahre verlängert:

Ab 01.06.2021 besteht weiterhin die Möglichkeit, Flüge außerhalb der Betriebszeit, unter Zuhilfenahme einer vom Flugplatz bestellten, sachkundigen Hilfsperson durchzuführen.

Da sich die vorliegenden Anmeldungen der Teilnehmer auf die Genehmigung aus 2018 bezieht, muss jede weitere Teilnahme am Verfahren (ab 01.06.2021) mit einer neuen Anmeldung bezogen auf die jetzt gültige Genehmigung vom 15.03.2021 begründet werden! Deshalb bitte rechtzeitig in der Verkehrsabteilung vorbei schauen!

Für jeden Flug außerhalb der Betriebszeiten ist weiterhin eine persönliche Anmeldung (PPR) telefonisch oder über Funk, bei der Flugleitung einzuholen und das Meldeformular mit den entsprechenden Angaben und Erklärungen zur Dokumentation des Fluges nach bzw. unmittelbar vor Abflug in den Briefkasten am Eingang Vorfeld einzuwerfen.

Zur besseren Planung ist für den Flugplatz Straubing-Wallmühle eine Jahresübersicht der SR-SS-BD-Zeiten für 2023 hier und im Downloadbereich verfügbar.