Zoll- und Grenzabfertigung:
Der Verkehrslandeplatz Straubing ist als Grenzübertrittstelle im Passagierverkehr zugelassen.
Einschränkungen für Flüge aus oder nach Nicht-EU-Ländern:
O/R mindestens 60 Minuten vor der Landung/Ausreise über Tel.: +49 (0)9429-308.
Flüge zu oder von den Wartungsbetrieben:
nur während der
Öffnungszeiten des Zollamtes Plattling
diese Regelung des Zollamtes besteht zusätzlich zu der von den Firmen durchgeführten Verzollung der Veredelung !
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