Zoll- und Grenzabfertigung

Der Verkehrslandeplatz Straubing ist als Grenzübertrittstelle im Passagierverkehr zugelassen.

Durch die Corona-Krise sind weiterhin Sonderregelungen für bestimmte Länder in Kraft: Näheres geben die Seiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de), das Auswärtige Amt (www.auswaertiges-amt.de) und das BGM (www.bundesgesundheitsministerium.de) bekannt.


Für alle Flüge aus/in Nicht-EU- bzw. Nicht-Schengen-Ländern gilt:

Anfrage und Bestätigung mit mind. 90 Min Vorlauf zu Landung/Start über Internetportal

https://my.airport.software/EDMS

Anfragen zu Flügen werden von der Verkehrsabteilung über das Portal an Ihre hinterlegte E-Mailadresse bestätigt!

Für die Erst-Registrierung bitte beachten:
Das System schickt Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail an ihre angegebene E-Mail-Adresse!
Den Bestätigungs-Link im E-Mail anklicken, um die Registrierung abzuschließen.
Erst jetzt können Sie das Portal uneingeschränkt nutzen!

Sollte es Probleme oder dringende Fragen zur Anmeldung über das Portal geben, dann bitte telefonisch mit der Verkehrsabteilung Kontakt aufnehmen unter Tel.: +49 (0) 9429 – 308.